Der Rechtsrahmen: AHV-Pflicht ab CHF 750
Sobald Sie als Privatperson jemanden im eigenen Haushalt anstellen und ihr Lohn auszahlen, gilt das nach Bundesgesetz über die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHVG) als unselbstständige Erwerbstätigkeit. Die so genannte «vereinfachte Abrechnungsverfahren»-Regel der AHV-Ausgleichskasse besagt: Wer einer Person weniger als CHF 750 brutto pro Jahr bezahlt, kann von der AHV-Pflicht befreit werden. Liegt der Lohn höher, ist die Anmeldung Pflicht.
Praktisches Beispiel: Wenn Sie eine Putzfrau für 3 Stunden pro Woche zu CHF 30/h beschäftigen, sind das CHF 90 pro Woche, CHF 4’680 pro Jahr — weit über der CHF-750-Schwelle. AHV-Anmeldung Pflicht. Die Beiträge belaufen sich auf insgesamt etwa 12-13% des Bruttolohns (AHV/IV/EO, ALV, NBU, KTG, FAK je nach Kanton, Verwaltungsbeiträge). Davon trägt der Arbeitgeber rund 5.3% (AHV/IV/EO) plus Anteile an Versicherungen, der Arbeitnehmer den Rest. Bei einer privaten Anstellung im Haushalt liegen die Anteile leicht anders.
Quellen: AHV/IV-Merkblatt 2.06 Beiträge in Privathaushalten, AHVG Bundesgesetz.
Der GAV Reinigungsgewerbe — was Anbieter einhalten müssen
Reinigungsfirmen in der Schweiz sind dem Gesamtarbeitsvertrag (GAV) Reinigungsgewerbe unterstellt, der durch Allpura und die Sozialpartner Unia, Syna und VPOD ausgehandelt wird. Der GAV ist allgemeinverbindlich erklärt — alle Reinigungsfirmen in der Schweiz müssen ihn einhalten, unabhängig von der Mitgliedschaft im Branchenverband. Er schreibt unter anderem vor:
- Mindestlöhne nach Sprachregion und Tätigkeit (Unterhaltsreinigung, Spezialreinigung). In der Deutschschweiz liegt der Mindeststundenlohn 2026 bei rund CHF 22-24/h brutto je nach Region und Berufserfahrung.
- 13. Monatslohn bei einem Jahresbeschäftigungsverhältnis.
- Lohnfortzahlung im Krankheitsfall nach den ersten drei Krankheits-Tagen.
- Bezahlte Ferien 4-5 Wochen je nach Altersstufe.
- Pensionskasse (BVG) ab Jahreslohn CHF 21’510.
- UVG-Versicherung (Berufs- und Nichtberufsunfall) Pflicht für alle Angestellten.
- Spesen-Regelung für Anfahrten zwischen Einsatzorten.
Quelle: Allpura — GAV Reinigungsgewerbe.
Schwarzarbeit-Risiken — was bei Aufdeckung droht
Schwarzarbeit ist nach dem Bundesgesetz gegen die Schwarzarbeit (BGSA) strafbar — sowohl für die Person, die ohne Anmeldung arbeitet, als auch für den Auftraggeber, der schwarz beschäftigt. Die kantonalen Kontrollorgane führen regelmässig Stichproben durch, auch in Privathaushalten. Die rechtlichen und finanziellen Folgen sind erheblich:
- Nachzahlung der Sozialabgaben rückwirkend bis zu 5 Jahre — sowohl Arbeitgeber- als auch Arbeitnehmer-Anteile.
- Bussen bis CHF 1 Mio. für besonders schwere Verstösse, in der Regel jedoch zwischen CHF 1’000 und CHF 30’000 bei Privathaushalten.
- Strafverfolgung nach BGSA Art. 8 (Vergehen) bis Freiheitsstrafe möglich.
- Ausschluss von öffentlichen Aufträgen für die Person, die schwarz arbeitet — wirtschaftliche Existenzbedrohung.
- Versicherungs-Lücke: Bei einem Sturz auf der Treppe oder einem zerbrochenen Cerankochfeld haftet der Auftraggeber zivilrechtlich voll — keine UVG, keine Haftpflicht, keine Krankentaggeld.
Quellen: SECO — Schwarzarbeit, Bundesgesetz BGSA.
Schwarz vs. AHV-konformer Anbieter — der ehrliche Vergleich
| Aspekt | Schwarzarbeit | AHV-konformer Anbieter (PSH) |
|---|---|---|
| Stundenlohn (sichtbar) | CHF 25-30 cash | CHF 41.90-47.90 brutto |
| AHV-Pflicht | Trägt der Auftraggeber | Erledigt vom Anbieter |
| Versicherung Schaden | Keine — privat haftpflichtig | Bis CHF 5 Mio (Mobiliar) |
| Versicherung Sturz | Keine UVG — Privatperson haftet | UVG durch Anbieter |
| Garantie / Nachreinigung | Keine | 48h-Nachreinigung kostenlos |
| Steuerlicher Abzug | Nicht möglich | In Kt SH abziehbar |
| Strafrechtliches Risiko | Ja — Auftraggeber strafbar | Kein Risiko |
Der scheinbare Preisunterschied schmilzt schnell, wenn alle Risiken und Pflichten eingerechnet werden: die Sozialabgaben kommen ohnehin obendrauf (legal mit Quittung, schwarz im Risiko-Fall mit Nachzahlung), ein Sturz in der Wohnung kann zehntausende Franken kosten, und im Kanton Schaffhausen sind Reinigungs-Rechnungen unter bestimmten Bedingungen steuerlich abziehbar (Berufsauslagen, Pflegekosten).
Wenn Sie selber anstellen wollen: so geht die AHV-Anmeldung
Wenn Sie sich entscheiden, eine Putzfrau privat anzustellen und nicht über einen Anbieter zu buchen, sind die folgenden Schritte Pflicht. Die SVA Schaffhausen (Sozialversicherungsanstalt Schaffhausen) ist die zuständige Ausgleichskasse für Personen mit Wohnsitz im Kanton Schaffhausen.
- Anmeldung bei der SVA als Arbeitgeber Privathaushalt — Formular «Anmeldung Arbeitgeber Privathaushalt» ausfüllen, mit Personalien der Putzfrau.
- Vereinfachtes Abrechnungsverfahren nutzen, sofern Lohn unter CHF 21’510 pro Jahr (sonst BVG-Pflicht und ordentliche Abrechnung) und keine Selbstständigkeits-Erklärung der Putzfrau.
- UVG-Versicherung abschliessen bei einer privaten Versicherung (z.B. Mobiliar, Zurich) — Berufsunfall plus Nichtberufsunfall ab 8h/Woche.
- Lohnabrechnung monatlich oder quartalsweise mit AHV/IV/EO, ALV, NBU, FAK-Abzügen.
- Lohnausweis jährlich für die Steuererklärung der Putzfrau erstellen.
Aufwand: Ungefähr 4-6 Stunden pro Jahr für die laufende Administration, plus initial 2-3 Stunden für die Anmeldung. Dazu kommen die Versicherungs-Prämien und die Tatsache, dass Sie als Privatperson für alle arbeitsrechtlichen Fragen verantwortlich sind (Kündigungsfristen nach OR, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, Ferien-Berechnung). Die meisten Privatpersonen entscheiden sich nach dem ersten Versuch für die Beauftragung eines AHV-konformen Anbieters.
Quelle: SVA Schaffhausen.
Wann lohnt sich ein Anbieter über eigene Anstellung?
Bei wenigen Stunden pro Monat und stabiler Beschäftigungs-Beziehung kann eine eigene Anstellung mathematisch günstiger sein — wenn man die Administrations-Stunden, die UVG-Prämie und das Versicherungs-Risiko selber stemmt. Sobald aber eine der folgenden Bedingungen zutrifft, ist ein AHV-konformer Anbieter die ökonomisch und nervlich bessere Wahl:
- Sie wollen Stellvertretung bei Ferien/Krankheit — bei eigener Anstellung trägt das Lohnfortzahlungs-Risiko und das Stellvertretungs-Problem der Auftraggeber alleine.
- Sie wollen Versicherung bis CHF 5 Mio. für Beschädigungen — private Haftpflicht-Versicherungen decken Putzkraft-Schäden oft nicht oder nur mit Selbstbehalt.
- Sie buchen mehrere Service-Arten (Unterhalt, Fenster, Endreinigung, Büroreinigung) — der Mix erfordert Spezialwissen, das ein einzelner privater Mitarbeiter selten abdeckt.
- Sie wollen keine Arbeitgeber-Pflichten wie Kündigungs-Fristen, Lohnausweis, Lohnabrechnung managen.
- Sie wollen sofortige Verfügbarkeit — Anbieter haben mehrere Mitarbeitende und können Termine flexibel disponieren.
Steuerlicher Abzug der Reinigungs-Kosten — Kanton Schaffhausen
Im Kanton Schaffhausen können Reinigungs-Rechnungen in bestimmten Konstellationen steuerlich geltend gemacht werden. Bei berufsbedingten Auslagen (z.B. Doppelverdienende ohne Kinder, die zur Berufsausübung Hausreinigung organisieren) oder bei Pflegekosten für ältere oder kranke Personen. Bei Schwarzarbeit ist kein Abzug möglich — die Rechnung mit MwSt-Ausweis und Anbieter-Adresse ist Voraussetzung.
Konkrete Beispiele für die Steuererklärung: Ein Schaffhauser Doppelverdiener-Paar mit Brutto-Jahres-Einkommen über CHF 150’000 kann rund CHF 800-1’500 pro Jahr für Hausreinigung als Berufsauslage geltend machen — vorausgesetzt, die Rechnungen sind alle ordnungsgemäss ausgestellt. Bei einer pflegebedürftigen Person über 65 sind die Abzüge meist höher und einfacher zu rechtfertigen. Wir empfehlen die konkrete Konstellation mit dem Steueramt Schaffhausen oder einem Treuhänder zu prüfen.
Quelle: Steueramt Kanton Schaffhausen.
Wie wir das bei Putzfrau Schaffhausen GmbH machen
Alle Mitarbeitenden bei Putzfrau Schaffhausen GmbH sind regulär angestellt — AHV bei der SVA Schaffhausen, BVG bei einer Sammelstiftung, UVG/NBU bei der Mobiliar (Haftpflicht-Deckung bis CHF 5 Mio gleich mit eingeschlossen), Krankentaggeld-Versicherung nach GAV. Wir prüfen vor jeder Anstellung Polizeiauszug und Arbeits-Bewilligungs-Status. Lohnabrechnung erfolgt monatlich mit vollständiger Sozialleistungs-Deklaration.
Was das für Sie als Auftraggeber bedeutet: Sie bekommen eine Rechnung mit MwSt-Ausweis, brauchen keine eigene AHV-Anmeldung, keine private UVG-Police, kein Risiko bei einem Sturz oder Schaden, und können die Rechnung in vielen Fällen steuerlich geltend machen. Der scheinbare Stunden-Preisunterschied zur Schwarzarbeit ist nicht ein Preisaufschlag — er ist exakt das, was bei legaler Anstellung gemäss Schweizer Sozialversicherungsrecht ohnehin anfällt. Plus Versicherung. Plus Garantie. Plus Stellvertretung.